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JUGEND- UND MÄDCHENSPRECHSTUNDE

Erwachsen werden wirft viele Fragen auf. Die Schule, das Internet und die eigenen Eltern bringen viele Informationen. Diese sind aber entweder belehrend, ungefiltert oder nicht neutral.
Wir nehmen uns die Zeit, deine Fragen zu klären und Probleme gemeinsam zu lösen.
Mach einfach einen Termin mit uns aus und komm vorbei.

INFOS FÜR DEINEN ERSTEN TERMIN:
Dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht natürlich auch für Patientinnen unter 18 Jahren, sodass du ganz sicher sein kannst, dass nichts Persönliches weitererzählt wird.
WIRD BEIM FRAUENARZT IMMER AUCH EINE UNTERSUCHUNG DURCHGEFÜHRT?
Nein! Bei deinem ersten Besuch geht es häufig darum, sich kennenzulernen und Fragen zu besprechen. Wenn es körperliche Beschwerden gibt, werden wir dir eine Untersuchung vorschlagen oder für einen der nächsten Termine planen.
MUSS JEDE FRAU AUF DEM GYNÄKOLOGISCHEN STUHL UNTERSUCHT WERDEN?
Nein! Gerade wenn es um Probleme mit den Regelschmerzen, um Bauchschmerzen, um die Entwicklung eines Mädchens oder um Verhütung geht, können wir dich auf einer Liege untersuchen und die Hose kann an bleiben. Können Dinge auf diese Weise nicht geklärt werden, vereinbaren wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
WIRD BEI DER GYNÄKOLOGISCHEN UNTERSUCHUNG DAS JUNGFERNHÄUTCHEN ZERSTÖRT?
Nein! Ein Mädchen, das ihre Blutungen noch nicht hat wird in der Regel nicht vaginal untersucht. Wenn ein Mädchen schon seit einiger Zeit blutet, kann die Frauenärztin untersuchen ohne dass das Jungfernhäutchen beschädigt wird. Dies ist aber gar nicht so oft notwendig und wird immer vorher besprochen.
Es gibt grundsätzlich keine gynäkologischen Untersuchungen bei Frauen, die dies nicht wünschen!

MUSS EIN ELTERNTEIL ZUM TERMIN MITKOMMEN?
Nein! Du kannst jemanden mitbringen, wenn du möchtest – deine Mutter, deine große Schwester oder auch Freund oder Freundin. Gerade zu Gesprächen bringen viele jemanden mit (Infos über Verhütung kann auch den männlichen Freunden nicht schaden). Eine Pille kann auch an Frauen unter 18 Jahren verschrieben werden ohne dass die Eltern davon wissen. In einem Gespräch klären wir alles Wichtige.
WANN MUSS EIN ELTERNTEIL MITKOMMEN?
Zur Aufklärung über die Impfung gegen HPV. Wenn du dich gegen HPV impfen lassen möchtest, brauchen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Das verbinden wir gerne mit der ersten Impfung. Wenn wir dann wissen, dass du die Impfung gut vertragen hast, kannst du gerne zu den zwei Folgeimpfungen alleine kommen.
Humane Papillomviren (HPV) gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Intimbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte Typen dieser Viren (so genannte Hochrisikoviren) spielen eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen. Eine Impfung gegen HPV wird für alle Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren angeboten. Sie bietet keinen 100 %igen Schutz vor einer HPV-Infektion, kann das Risiko jedoch um ca. 75 % senken. Nebenbei kann die Impfung auch vor einer Infektion mit genitalen Warzen schützen. Zu genaueren Informationen über die beiden Impfstoffe und neuen Daten beraten wir Dich gerne in der Praxis.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30–12:00
15:00–18:00
Telefon bis 17:00 Uhr besetzt

Mittwoch und Freitag
08:30–13:00

KONTAKT

Tel 05 11 - 647 88 88
Fax 05 11 - 647 88 89
praxis@bewer-sternberg.de

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